Informationen zur Kindergarteneinschreibung 2026/27

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Kindergarteneinschreibung 

Wie können Sie Ihr Kind für den Kindergarten anmelden? 

Die Einschreibung für das Kindergartenjahr 2026/27, für einen Kindergartenplatz ab September 2026 findet direkt in den Kindergärten statt. 

Die Kinder sind bei der Anmeldung im Kindergarten persönlich vorzustellen. 

Nö Landeskindergarten Landstraße 2 
Nö Landeskindergarten Burgenlandstraße 49a 
Nö Landeskindergarten Oppitzgasse 9/1 

Dienstag, den 17. Februar 2026 von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr 

Sollten Sie aufgrund eines Zuzuges nach dem Einschreibetermin einen Kindergartenplatz benötigen, melden Sie sich bitte direkt bei der Stadtgemeinde Hainburg an der Donau. 
Buchhaltung 3. Stock, Zimmer 302 
Tel.: 0043-2165 / 62 111 – 132 
kiga.info@hainburg-donau.gv.at
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr 

Für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahre gibt es in Hainburg auch eine Kleinkindergruppe. 
Die Anmeldung ist nach vorheriger Terminvereinbarung vor Ort möglich.

Kinderhaus Hainburg Volkshilfe Kleinkindgruppe Hainburg 
Kindercampus, Babenbergerstr. 29
 
Leitung: S Janiba 
Tel. 0676 / 8700 27882 
kinderhaus.hainburg@noe-volkshilfe.at
 
Öffnungszeiten: 
Montag bis Donnerstag 07.00 Uhr bis 16.30 Uhr 
Freitag 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Gesetzliche Grundlagen

§ 18 NÖ Kindergartengesetz 2006, LGBl. 5060-0 in der geltenden Fassung,beschlossen am 30. April 2025. 


Aufnahme in den Kindergarten 

Der Kindergartenhalter nimmt auf Antrag der Eltern (Erziehungsberechtigten) im Einvernehmen mit der Kindergartenleitung Kinder frühestens ab dem vollendeten 2. Lebensjahr auf. Der Antrag ist grundsätzlich bis Ende Februar vor Beginn des nächsten Kindergartenjahres zu stellen. 


Sollten aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht alle eingeschriebenen Kinder aufgenommen werden können, werden zuerst jene berücksichtigt, die altersmäßig dem Schuleintritt am nächsten stehen. Des Weiteren gelten z.B. wichtige persönliche Umstände, soziale Aspekte, Geschwisterkinder im Kindergarten und das Betreuungsausmaß als Auswahlkriterium. Über die Aufnahme in den Kindergarten werden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten schriftlich per Post (ab Ende April 2026) informiert.


Kindergartenbesuch und Kosten 

Der Besuch des Kindergartens ist für Kindergartenkinder in der Zeit von Montag bis Freitag 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr kostenlos. 

Der Kindergartenerhalter hat entsprechend dem Bedarf der Kinder und Eltern (Erziehungsberechtigten) vor und/oder nach der Bildungszeit eine Erziehungs- und Betreuungszeit im Kindergarten einzurichten. Die monatlichen Kosten für die Nachmittagsbetreuung in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr gestaltet sich aktuell wie folgt: 

Betreuungsumfang pro Monat          Kosten 

bis 20 Stunden                                    € 66,- 
bis 40 Stunden                                    € 79,- 
bis 60 Stunden                                    € 92,- 
mehr als 60 Stunden                          € 106,- 

Da die Gemeinde auf Grundlage Ihrer Angaben organisatorische und personelle Vorkehrungen treffen muss, ist die Bekanntgabe der gewünschten Betreuungszeiten bis zur nächstmöglichen Änderung verbindlich. 

Gemäß § 25 Abs. 3 NÖ Kindergartengesetz 2006 sind Änderungen der zeitlichen Inanspruchnahme der Erziehungs- und Betreuungszeit jedenfalls zu Beginn des Kindergartenjahres, mit 1. Dezember, mit 1. März und zu Beginn der Sommerferien möglich.

BITTE BEACHTEN SIE DIE JEWEILIGEN FRISTEN, WELCHE IN DEN KINDERGÄRTEN KUNDGEMACHT SIND! 

Für Spiel- und Fördermaterial wird monatlich ein Bastelbeitrag in der Höhe von € 18,00 verrechnet. Für Teegeld werden monatlich € 2,60 verrechnet. Die Rechnungslegung erfolgt halbjährlich jeweils im September und im Februar.


Die Kindergartenbeiträge unterliegen einer automatischen Wertsicherung. Indexschwankungen bis einschließlich 5 % nach oben oder unten bleiben unberücksichtigt. 

Im Kindergarten wird für alle Kinder die entgeltliche Inanspruchnahme eines Mittagessens angeboten. Pro Essen wird aktuell ein Betrag von € 4,50 verrechnet (Preisänderungen vorbehalten). 

Das Kindergartenjahr beginnt mit Beginn des Schuljahres (§ 83 Abs. 1 des NÖ Pflichtschulgesetzes 2018, LGBl. Nr. 47/2018 in der geltenden Fassung) und dauert bis zum Beginn des nächsten Schuljahres.
 

Der Kindergarten ist an jenen Tagen geschlossen zu halten, die gemäß § 83 Abs. 4 lit. a bis e des NÖ Pflichtschulgesetzes 2018, LGB1. Nr. 47/2018 in der geltenden Fassung, schulfrei sind.

a) die Samstage, die Sonntage und gesetzlichen Feiertage, der Allerseelentag, sowie der 15. November (Landesfeiertag)

b) der 23. Dezember, sofern er auf einen Montag fällt; die Tage vom 24. Dezember bis einschließlich 6. Jänner (Weihnachtsferien)

c) die Tage vom Samstag vor dem Palmsonntag bis einschließlich Ostermontag (Osterferien) sowie die Tage vom Samstag vor bis einschließlich Pfingstmontag (Pfingstferien)

d) die Tage vom Montag bis einschließlich Samstag der Semesterferien. Die Semesterferien dauern eine Woche und beginnen am ersten Montag im Februar.

e) der einem gemäß lit.a oder b schulfreien Freitag unmittelbar folgende Samstag 


Schließtage des Kindergartens (im Zeitraum September bis Juni) führen zu keiner Änderung der bekannt gegebenen zeitlichen Inanspruchnahme sowie des zu leistenden Kostenbeitrages. Längere oder kürzere Monate ziehen keine Erhöhung oder Verringerung des monatlichen Kostenbeitrages nach sich. Der angemeldete Bedarf wird auch verrechnet, wenn er nur teilweise oder gar nicht in Anspruch genommen wird (z.B. bei Krankheit oder Urlaub). 


Sommerferien 

Die Kindergartenferien entsprechen den Hauptferien nach dem NÖ Pflichtschulgesetzes 2018. Der Kindergarten ist in der 4. bis 6. Woche der Kindergartenferien jedenfalls für eine Woche lang geschlossen zu halten. Für die übrige Zeit der Kindergartenferien hat der Kindergartenerhalter im Einvernehmen mit der Landesregierung entsprechend den Personalressourcen und der Anzahl der zu betreuenden Kinder bis Ende Mai festzulegen, welcher Kindergarten und welche Kindergartengruppen offen halten. Die Bedarfserhebung ist bis 30. April vorzunehmen. 


Abmeldung vom Kindergartenbesuch (z.B. bei einem Umzug) 

Bitte Informieren Sie die Kindergartenleitung zeitnah über eine bevorstehende Abmeldung.