Beurkundung einer Geburt

Abholung der Geburtsurkunden und Geburtsbestätigungen beim Standesamt:

2 Geburtsurkunden werden bei Erstausfertigung gebührenfrei ausgestellt

sowie

1 gebührenfreie Geburtsbestätigung für die Krankenkasse

Falls für das Baby ein STAATSBÜRGERSCHAFTSNACHWEIS ausgestellt werden soll, ist dieser ebenfalls kostenlos (die Antragsstellung muss innerhalb von 2 Jahren nach der Geburt des Kindes eingebracht werden).

Mitzubringende Dokumente (bitte diese angeführten Dokumente bereits zur Entbindung in das Landesklinikum Hainburg a. d. Donau mitnehmen):

Kind ehelich:

  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
  • Nachweis der akademischen Grade/Vorlage des Ing.-Dekretes

Kind unehelich - Mutter ledig/geschieden/verwitwet:

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
  • Nachweis der akademischen Grade//Vorlage des Ing.-Dekretes
  • Falls Mutter geschieden - Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Falls Mutter verwitwet - Heiratsurkunde und Sterbeurkunde

Falls die Kindesmutter es wünscht, dass der Kindesvater bereits in die Geburtsbeurkundung eingetragen wird, müssen unten genannte Dokumente des Kindesvaters bereits im Landesklinikum Hainburg a. d. Donau bzw. spätestens vor Beurkundung der Geburt beim Standesamt vorgelegt werden.

Der Kindesvater muss persönlich beim Standesamt erscheinen und dort die Vaterschaft anerkennen. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, wäre es von Vorteil, wenn die Kindesmutter gleichzeitig mit dem Kindesvater zum Standesamt kommt.

Zur Vaterschaftsanerkennung bei unehelichen Kindern sind folgende Dokumente des Vaters erforderlich:

  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters
  • Nachweis der akademischen Grade/Vorlage des Ing.-Dekretes
  • Amtlicher Lichtbildausweis

ausländische Staatsbürger:

  • Geburtsurkunden der Eltern*
  • Heiratsurkunde der Eltern*
  • Falls Mutter geschieden oder verwitwet: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunde
  • Reisepass oder Staatsangehörigkeitsausweis der Eltern
  • alle fremdsprachigen Urkunden im Original, mit beglaubigter Übersetzung von einem österreichischen, gerichtlich beeideten Dolmetsch
  • Nachweis der akademischen Grade/Vorlage des Ing.-Dekretes

* Bitte berücksichtigen Sie, dass bei einigen Staaten eine „Apostille“ oder diplomatische Beglaubigung auf der Urkunde erforderlich ist.

Zuständig