Beantragung Reisepass und Personalausweis

Reisepass – Anträge

Ab 3. Dezember 2018 haben Sie die Möglichkeit, Reisepässe auf der Stadtgemeinde Hainburg a.d.Donau, Meldeamt, während der Parteienverkehrszeiten zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist die österreichische Staatsbürgerschaft und ein Wohnsitz in Hainburg.

Bitte beachten Sie jedoch, dass bei Antragstellung auf der Gemeinde die Zustellung des  Reisepasses  ca. 2 Wochen dauert. Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, stellen Sie den Antrag bitte wie gehabt bei der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha.

Der Reisepass ist

      -                  für Kinder bis zum 2. Geburtstag:              2 Jahre

      -                  für Kinder ab dem 2. Geburtstag:               5 Jahre

      -                  für Personen ab dem 12. Geburtstag:     10 Jahre

gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Jedoch kann jederzeit, also auch wenn Ihr Reisepass noch nicht abgelaufen ist,  ein neuer Reisepass beantragt werden.

Erforderliche Dokumente/Unterlagen für einen Passantrag:

A)      Wenn Ihr alter Reisepass nicht länger als 5 Jahre abgelaufen ist:

-          Reisepass

-          Passfoto, nicht älter als ein halbes Jahr und den Passbildkriterien entsprechend

-          Bei Namensänderung Heiratsurkunde bzw. Urkunde über die Namensänderung 

B)       Bei Erstausstellung bzw. wenn Ihr alter Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist:

-          Geburtsurkunde

-          Staatsbürgerschaftsnachweis

-          Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein)

-          Passfoto, nicht älter als ein halbes Jahr und den Passbildkriterien entsprechend 

-          Bei Namensänderung Heiratsurkunde bzw. Urkunde über die Namensänderung

-          Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen (z.B. Nachweis über einen akademischen Grad oder Implantatausweis, wenn dies im Reisepass vermerkt werden soll)

Anträge für Kinder und Minderjährige unter 18 Jahren müssen vom Erziehungsberechtigten unterschrieben werden (nachweisliche Vertretungsbefugnis). Das betreffende Kind ist zur Antragstellung mitzunehmen (auch Babys).

DIE BEANTRAGUNG MUSS MINDESTENS EINE HALBE STUNDE VOR DIENSTSCHLUSS ERFOLGEN.

Kosten:

-          Kinderpass bis zwei Jahre:                       gebührenfrei

-          Kinderpass ab zwei bis 12 Jahre:            € 30,00

-          Reisepass für Personen ab 12 Jahre:      € 75,90

 

Personalausweise

Es gelten die gleichen Antragsvoraussetzungen wie beim Reisepass. Die Staffelung der Gültigkeitsdauer ist ebenfalls wie beim Reisepass.

Kosten:

-          bis zwei Jahre:                             gebührenfrei

-          bis zum 16. Geburtstag:            € 26,30

Die Stadtgemeinde Hainburg a.d.Donau hofft, mit der Möglichkeit Reisepässe auf dem Gemeindeamt zu beantragen, einen wichtigen Bürgerservice für unsere Hainburgerinnen und Hainburger geleistet zu haben.