Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
NATIONALRATSWAHL AM 29. SEPTEMBER 2019 Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Nationalratswahl optimal unterstützen. Deshalb wurde Ihnen auch diesmal wieder eine „Amtliche Mitteilung“ (Verständigungskarte) zugestellt, auf welcher Ihr Wahllokal sowie die Wahlzeit (07:00 bis 15:00 Uhr in jedem Sprengel) vermerkt ist.
Sprengel 1, Musikschule, Donaulände 34 Sprengel 2, Volksschule, Alte Poststraße 24 Sprengel 3, Kindergarten, Landstraße 2 Sprengel 4, Info-Büro, Ungarstraße 3 Sprengel 5, Kindergarten Burgenlandstraße 49a Sprengel 6, Landesklinikum, Hofmeisterstraße 70
Wir ersuchen Sie, diese Wahlinformation neben einem Lichtbildausweis zur Wahl mitzunehmen, da dadurch der Ablauf beschleunigt wird. Ihr Wahlrecht hängt davon nicht ab! Wenn Sie die Verständigungskarte zu Hause vergessen oder irrtümlicherweise keine bekommen haben, können Sie trotzdem zur Wahl gehen.
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am 29. September 2019 (Wahlsonntag) das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (9. Juli 2019) in Hainburg a.d.Donau ihren Hauptwohnsitz hatten.
Sollten Sie sich am Wahltag nicht in Hainburg a.d.Donau aufhalten, so besteht die Möglichkeit, am Stadtamt eine Wahlkarte zu beantragen.
Die Beantragung kann schriftlich bis spätestens Mittwoch, den 25.09.2019
- per Post an: Stadtgemeinde Hainburg, Hauptplatz 23, 2410 Hainburg/Donau
- per Mail: meldeamt@hainburg-donau.gv.at
- per FAX: 02165 / 62111 – 199
bzw. persönlich bis spätestens Freitag, den 27.09.2019, 12:00 Uhr, erfolgen.
Bei sämtlichen Antragsformen ist es nötig, eine Begründung anzuführen- bzw. anzugeben und einen Ausweis oder ein Dokument mitzuschicken bzw. mitzunehmen. Bei schriftlichen Anträgen ist auch die Anführung der Reisepass- oder Personalausweisnummer zulässig.
Formulare für Wahlkartenanträge können hier ausgedruckt werden.
Wahlkarte Antrag auf Ausstellung schriftlich[2].doc
Wahlkarte Beantragung und Vollmacht für Abholung[2].doc
Wir hoffen, Ihnen die für Sie wichtigsten Informationen nähergebracht zu haben, so dass der Ausübung Ihres Wahlrechtes nichts mehr im Wege steht.
Ihr Bürgermeister Helmut Schmid