Veranstaltungsgenehmigung

Jede öffentliche Veranstaltung ist im Gemeindeamt anzumelden.

Gebühr: Bundesagabe € 14,30

zusätzlich hinzu kommt die Verwaltungsabgabe, welche sich nach der Dauer der Veranstaltung richtet:

- bis zu drei Tage: € 41,40
- mehr als drei Tage: € 62,00

Zuständig