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Jede öffentliche Veranstaltung ist im Gemeindeamt anzumelden.
Gebühr: Bundesagabe € 14,30
zusätzlich hinzu kommt die Verwaltungsabgabe, welche sich nach der Dauer der Veranstaltung richtet:
- bis zu drei Tage: € 41,40- mehr als drei Tage: € 62,00